Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH für Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden

 

 

1. Begriffsbestimmungen

 

Folgende Begriffsbestimmungen werden für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde gelegt:

 

 

 

Kaufvertrag:

Der Vertrag zwischen der  Schneider & Tiburtius Rubber GmbH  und dem Kunden über die Lieferung von Waren aus dem online shop.

 

Kunde:

Eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die mit der  Schneider & Tiburtius Rubber GmbH  einen Kaufvertrag abschliesst.

 

Fernabsatzvertrag

Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden.

 

Unternehmer: 

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Verbraucher:

Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Kaufvertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Fernkommunikationsmittel

Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Telefonanrufe, e-mails und sonstige Mediendienste

 

2. Geltungsbereich

 

Diese AGB gelten für die Kaufverträge zwischen der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH und den Kunden ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Schneider & Tiburtius Rubber GmbH hat diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.

 


3. Zustandekommen des Vertrages

 

a) Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages durch den Kunden

 

Die Darstellung der Produkte im online shop der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH stellt kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages durch die Schneider & Tiburtius Rubber GmbH dar, sondern ist lediglich eine Aufforderung an den Kunden, selbst einen Kaufangebot gegenüber der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH abzugeben (sog. invitatio ad offerendum).

 

Jeder Kunde erhält als Besucher des online shops von der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH automatisch einen "Warenkorb". Darin können die ausgewählten Produkte gesammelt werden. Sobald der online shop verlassen wird, ohne dass ein verbindliches Angebot durch den Kunden abgegeben wurde, verfällt der Inhalt des Warenkorbes. Ein Rechtsgeschäft ist in diesem Fall nicht zu Stande gekommen. Es besteht die Möglichkeit für jeden Kunden, sich als „Kunde“ anzumelden und ein persönliches Kundenkonto einzurichten. Hier bleibt die Auswahl des Kunden bis zum nächsten Besuch (login) gespeichert. Ein registrierter Kunde kann bequem im online shop von der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH einkaufen, jederzeit den Status seiner Bestellung abfragen und hat immer eine aktuelle Übersicht über seine bisherigen Bestellungen. Nach erstmaliger Registrierung kann sich der Kunde mit seiner e-mail-Adresse und seinem persönlichen Passwort im online shop anmelden.

 

Die Bestellung von Produkten im online shop der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH gestaltet sich derart, dass der Kunde aus dem im online shop dargestellten großen Produktangebot den oder die gewünschten Artikel auswählt und angeklickt. Hier erhält er Informationen zum Produkt.

 

Hat sich der Kunde für einen Artikel entschieden und ggf. weitere zu dem Produkt dazugehörige Optionen ausgewählt (zum Bsp. Farbe, Anzahl u.a.), kann der Artikel im persönlichen Warenkorb durch Anklicken des Buttons „in den Korb“ abgelegt werden.

 

Ein Angebot hat der Kunde mit dem Ablegen des Produktes im Warenkorb noch nicht abgegeben. Die Produkte können durch Anklicken des Kästchens „Entfernen“ wieder aus dem Warenkorb entfernt werden. Hat sich der Kunde entschieden, die sich in seinem Warenkorb befindlichen Produkte zu erwerben, betätigt er den Button „Kasse“.

 

In den sich nunmehr öffnenden Bestellmasken sind die erforderlichen Angaben durch den Kunden auszufüllen.

 

Durch Anklicken des dafür vorgesehenen Kästchens bestätigt der Kunde, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des online shop der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH gelesen hat. Ohne das Ankreuzen kann der Bestellvorgang nicht abgeschlossen werden.

 

Im nächsten Schritt sind die eingegebenen Daten zu bestätigen. Anschließend wird die Bestellung durch Anklicken des Buttons „weiter“ abgeschlossen.

 

Erst durch das Anklicken des Buttons „weiter“ gibt der Kunde dabei ein verbindliches Angebot über die sich zu diesem Zeitpunkt in seinem Warenkorb befindlichen Produkte ab. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Kunde im Rahmen der Bestellmasken des online shops jederzeit seine Angaben vor Absendung der Angaben noch einmal überprüfen und ggf. korrigieren.

 

Nach dem Eingang der Bestellung bei der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH erhält der Kunde eine vom dem Schneider & Tiburtius Rubber GmbH Bestellsystem automatisch generierte e-mail mit der Bestätigung des Zugangs des Angebots bei der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH. Hier kann der Kunde nochmals die darin enthaltenen Informationen überprüfen, um eventuelle Fehler bei der Bestellung nötigenfalls rechtzeitig korrigieren zu können. Bei dieser vom dem Schneider & Tiburtius Rubber GmbH Bestellsystem automatisch generierten e-Mail handelt es sich noch nicht um die Annahme des Kaufangebots durch die Schneider & Tiburtius Rubber GmbH!

 

b) Annahme des Antrages zum Abschluss des Kaufvertrages durch die Schneider & Tiburtius Rubber GmbH

Die Produkte und Preise im online shop der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH sind bis zur Annahme des Kaufangebots des Kunden durch die Schneider & Tiburtius Rubber GmbH freibleibend und unverbindlich. Die Schneider & Tiburtius Rubber GmbH verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware zu informieren und etwa bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

 

Das Angebot des Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrages wird durch die Schneider & Tiburtius Rubber GmbH durch individuelle Bestätigung der Annahme des Angebotes des Kunden per e-mail angenommen bzw. spätestens durch Übergabe der bestellten Produkte an den Kunden.

 

4. Fälligkeit, Zahlweise und Verzug

 

Der Kaufpreis für das Produkt wird sofort fällig. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt per Lastschrift, per Überweisung oder per Nachnahme in bar. Die von der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH im Einzelfall angebotenen Zahlweisen hängen unter anderem vom Warenwert, der Produktart, der Höhe der Gesamtbestellung, der Dauer der Geschäftsbeziehung usw. ab und werden ohne Angabe von Gründen ausschließlich von der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH festgelegt.

 

Kommt der Kunde in Verzug, ist die Schneider & Tiburtius Rubber GmbH berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen (bei einem Verbraucher i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz und bei einem Unternehmer i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz) zu verlangen. Das Recht der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH, aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen oder einen weiteren Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.

 

5. Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen; Ausschluss des Widerrufsrechts; Rücksendekosten nach Widerruf

 

Sind Sie Verbraucher (§ 13 BGB), d.h. sind Sie eine natürliche Person, die den Einkauf bei der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH zu einem privaten Zweck tätigt, also nicht zu einem Zweck, der einer gewerblichen oder einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzuordnen ist, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu:

 

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

 

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

 

Schneider & Tiburtius Rubber GmbH

Zum Sitters 36

D-66787 Wadgassen-Hostenbach

 

 

Widerrufsfolgen

 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

 

Ende der Widerrufsbelehrung

 

Ausschluss des Widerrufsrechts

 

Das Widerrufsrecht Ihrer auf Abschluss eines Kaufvertrages über die Ware gerichteten Erklärung gegenüber der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH besteht nicht bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind sowie bei der Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger entsiegelt worden sind.

 

Kosten der Rücksendung nach Widerruf

 

Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

 

6. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

 

Das Recht der Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

7. Gefahrübergang

 

Bei Lieferungen an Verbraucher (§ 13 BGB) geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über, sobald die Ware vom Spediteur an den Käufer oder dessen Bevollmächtigten oder an der vom Käufer angegebenen Lieferadresse übergeben wird.

 

Bei Lieferungen an Unternehmer (§ 14 BGB) geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über, sobald die Ware an den Spediteur übergeben wird.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Die von der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH ausgelieferten Produkte bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag zwischen dem Kunden und der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH im Eigentum von der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn die Schneider & Tiburtius Rubber GmbH sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Die Schneider & Tiburtius Rubber GmbH ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.

 

Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde die Schneider & Tiburtius Rubber GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH entstandenen Ausfall.

 

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an die Schneider & Tiburtius Rubber GmbH in Höhe des mit der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH, die Forderung nach Offenlegung der Abtretung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die Schneider & Tiburtius Rubber GmbH wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

 

9. Gewährleistung und Mängelrüge

 

Die Schneider & Tiburtius Rubber GmbH gewährleistet, dass die Produkte nicht mit Sachmängeln im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches behaftet sind. Dem Kunden stehen im Fall der Mangelhaftigkeit die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, soweit sich nicht aus nachstehenden Regelungen etwas anders ergibt:

 Der Kunde muss, sofern er Kaufmann ist, seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gem. § 377 HGB nachgekommen sein, um Gewährleistungsrechte geltend machen zu können. Offensichtliche Mängel sind der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH unverzüglich, spätestens aber binnen 7 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH ebenfalls unverzüglich, spätestens aber binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Mangels, schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt diese Anzeige, so gilt die Lieferung als genehmigt.

 

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, der Verwendung nicht vom Hersteller des Produktes produzierten bzw. zugelassenen  Zubehörs oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen an dem Produkt vorgenommen, bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

 

Zeigt der Kunde einen Mangel rechtzeitig an, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, hat er nach Wahl der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH Anspruch auf unentgeltliche Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung). Der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH ist stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist einzuräumen. Die Schneider & Tiburtius Rubber GmbH kann eine Art der Nacherfüllung oder die gesamte Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

 

Rücksendungen von mangelhafter Ware an die Schneider & Tiburtius Rubber GmbH zum Zwecke der Nacherfüllung dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH erfolgen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der zurückgegebenen Ware geht erst mit Übergabe am Geschäftssitz von der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH auf diese über. Liefert die Schneider & Tiburtius Rubber GmbH zum Zwecke der Nacherfüllung eine Ersatzsache, so hat der Kunde die ursprünglich gelieferte Sache unverzüglich zurückzugeben. Ersetzte Teile werden Eigentum von der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH.

 

Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie verweigert, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

 

Ansprüche des Kunden wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil das von der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH gelieferte Produkt nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

 

Mängelansprüche verjähren bei der Lieferung von neuen Produkten in 12 Monaten ab Gefahrübergang, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen. Bei der Lieferung von gebrauchten Produkten ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

 

Die Schneider & Tiburtius Rubber GmbH haftet auf Schadensersatz für Mängel nur nach den Bestimmungen der Ziff. 10.

 

10. Haftung

 

Die Schneider & Tiburtius Rubber GmbH leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:

 

Die Schneider & Tiburtius Rubber GmbH haftet uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit die Schneider & Tiburtius Rubber GmbH bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet die Schneider & Tiburtius Rubber GmbH auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet die Schneider & Tiburtius Rubber GmbH nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

 

Die Schneider & Tiburtius Rubber GmbH haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Die Schneider & Tiburtius Rubber GmbH haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet die Schneider & Tiburtius Rubber GmbH im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 - 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

 

Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH.

 

11. Datenschutz

 

Die Schneider & Tiburtius Rubber GmbH verpflichtet sich, die Privatsphäre des Kunden zu respektieren und persönlichen Daten vertraulich zu behandeln. Die Beschäftigten der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH sind mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen vertraut gemacht worden und auf das Datengeheimnis verpflichtet. Die für den Datenschutz einschlägigen rechtlichen Bestimmungen ergeben sich aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG).

 

Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten

 

Webseite

 

Beim Besuch der Internetseite der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH werden Zugriffsdaten (etwa IP-Adresse, die besuchten Seiten und heruntergeladene Dateien, Zeit und Dauer des Besuchs) gespeichert. Aus den gespeicherten Daten können zur Analyse des Nutzerverhaltens (Marktforschung) Nutzungsprofile erstellt werden, die die Schneider & Tiburtius Rubber GmbH bei der Weiterentwicklung der Produkte und Services unterstützen.

 

Bestandsdaten

 

Wenn der Kunde die Leistungen des online shops in Anspruch nimmt, erhebt und speichert die Schneider & Tiburtius Rubber GmbH die von den Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten. Die erhobenen Daten sind für die Abwicklung der Bestellung erforderlich.

 

Verwendung der personenbezogenen Daten

 

Die persönlichen Daten werden ausschließlich zur Begründung, Änderung und Beendigung eines Vertragsverhältnisses sowie zur Abrechnung der erbrachten Leistungen verwendet. Es werden nur solche Informationen gespeichert und verarbeitet, die unbedingt erforderlich sind.

 

Nur wenn der Kunde der Übersendung von Informationen bei der Bestellung ausdrücklich zugestimmt hat, werden seine Angaben mit seiner ausdrücklichen Einwilligung auch für die Marktforschung, zur Anpassung des Onlineangebotes an die Erfordernisse der Kunden und zur Werbung genutzt. Die erteilte Einwilligung ist jederzeit widerruflich.

 

Weitergabe von Informationen

 

Marktforschung und Produktentwicklung

 

Wenn der Kunde der Übersendung von Informationen bei der Bestellung zugestimmt hat, kann die Schneider & Tiburtius Rubber GmbH die Angaben mit der ausdrücklichen Einwilligung des Kunden für Zwecke der Marktforschung und Werbung an verbundene Unternehmen weitergeben. Die Einwilligung ist widerruflich.

 

Eine Weitergabe der persönlichen Daten des Kunden an sonstige Dritte erfolgt nicht.

 

Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten

 

Die Schneider & Tiburtius Rubber GmbH erteilt dem Kunden auf Anfrage Auskunft, ob und welche Daten über ihn gespeichert sind. Sollten unzutreffende Daten gespeichert sein, werden diese selbstverständlich berichtigt. Eine Löschung der Daten erfolgt, sobald diese nicht mehr für die Vertragsdurchführung benötigt werden und dem auch keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

 

Sicherheitsmaßnahmen und Datenschutzbeauftragter

 

Die Schneider & Tiburtius Rubber GmbH setzt technische und organisatorische Maßnahmen ein, um persönlichen Daten des Kunden gegen Verlust, Veränderung und unbefugten Zugriff zu schützen.

 

Für Fragen oder Anmerkungen steht der Datenschutzbeauftragte der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH als Ansprechpartner zur Verfügung:

 

Schneider & Tiburtius Rubber GmbH

Datenschutzbeauftragter

Zum Sitters 36

D-66787 Wadgassen-Hostenbach

Email: datenschutzbeauftragter@st-rubber.de

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort

 

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Die Schneider & Tiburtius Rubber GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

 

Ist der Kunde kein Kaufmann, gilt die gesetzliche Regelung.

 

Dieses Vertragsverhältnis und seine Auslegung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von der Schneider & Tiburtius Rubber GmbH Erfüllungsort.

 

Stand der AGB: April 2011



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