AGB für den Online-Shop der Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH
1. Allgemeines 1.1. Die nachstehenden Vertragsbestimmungen (AGB) gelten für sämtliche über den Online-Shop der Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH, Zum Sitters 36, 66787 Wadgassen (nachfolgend: Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH) abgeschlossenen Verträge zwischen Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH und dem Kunden (nachfolgend: KUNDE). 1.2. Die Online-Shops von Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH und diese AGB richten sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. 1.3. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH nicht an, es sei denn, Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH hat diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss 2.1. Der KUNDE kann durch Anklicken des entsprechenden Buttons die gewünschten Artikel in den Warenkorb einlegen und sodann durch Anklicken des Warenkorbs den Bestellprozess einleiten. Innerhalb des Bestellprozesses muss der KUNDE die erforderlichen Kontakt-Daten für den Versand und für die Zahlung eingeben und die Bestellung durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ abschließen. 2.2. Eingabefehler, insb. irrtümlich in den Warenkorb eingelegte Waren, kann der KUNDE über die Eingabe der gewünschten Menge im Warenkorb und die vorhandenen Schaltflächen korrigieren. Im Bestellprozess kann der KUNDE Eingabefehler in den verschiedenen Schritten durch Navigation zum jeweiligen Schritt mittels der Buttons „vor“ und „zurück“ des Browsers korrigieren. 2.3. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop von Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den KUNDEN zur Bestellung dar. Der KUNDE gibt durch die Bestellung ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über die in dem Warenkorb enthaltenen Artikel ab. Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH wird den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail automatisiert bestätigen. Durch die automatisierte Bestellbestätigung des Shop-Systems kommt noch kein Vertragsverhältnis zu Stande. Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH wird das Angebot des KUNDEN nach Prüfung des Warenbestandes durch gesonderte Annahmeerklärung per E-Mail oder durch Übersendung der Ware innerhalb einer Frist von 5 Tagen oder 3 Werktagen nach der Bestellung annehmen. Erst mit dieser gesonderten Annahmeerklärung bzw. mit Erhalt der Ware innerhalb der vorgenannten Frist kommt der Kaufvertrag zu Stande. Die Rechnungsstellung steht einer Annahmeerklärung gleich. 2.4. Der Kaufvertrag kommt zustande mit der Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH, Zum Sitters 36, 66787 Wadgassen. 2.5. Vertragssprache ist Deutsch.
3. Vertragstextspeicherung Der Vertragstext wird von Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH gespeichert. Die Bestelldaten werden dem KUNDEN gesondert in Textform (E-Mail) zugesandt. Die AGB können auch in dem Online-Shop abgerufen und ausgedruckt werden.
4. Preise und Versandkosten 4.1. Es gelten die am Tag der Bestellung gültigen Preise, wie sie in dem Online-Shop angezeigt werden. 4.2. Die in dem Online-Shop angezeigten Preise beinhalten nicht die Versandkosten für Verpackung und Porto. Die Versandkosten für eine Lieferung nach Deutschland werden innerhalb der Warenkorbübersicht angezeigt. 4.3. Ab einem Bestellwert von 250,00€ (netto) erfolgt die Lieferung von Waren, auf dem Postweg (Paket, Päckchen, Brief, Spedition etc.), kostenfrei. 4.4. Für alle Aufträge/Lieferungen in das Ausland wird eine Versandkostenpauschale gem. der im Online-Shop abrufbaren Versandkostentabelle berechnet. Die Versandkostenpauschale für den Auslandsversand wird dem KUNDEN nach der Bestellung gesondert mitgeteilt, soweit diese nicht im Warenkorb vor Absendung der Bestellung ersichtlich ist. Dem KUNDEN steht das Recht zu, seine Bestellung nach Mitteilung der Auslandsversandkosten innerhalb von 2 Werktagen zu stornieren, falls die Auslandsversandkosten nicht vor der Bestellung konkret mitgeteilt wurden. 4.5. Im Einzelfall können bei grenzüberschreitenden Lieferungen weitere Steuern (z.B. im Fall eines innergemein-schaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom KUNDEN zu zahlen sein.
5. Zahlungsbedingungen 5.1. Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH akzeptiert nur die während des Bestellvorgangs im Online-Shop angebotenen Zahlungsmethoden. Der KUNDE wählt die von ihm bevorzugte Zahlungsart unter den zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden selbst aus. 5.2. Sofern der KUNDE die Zahlungsart Barzahlung wählt, hat er den Kaufpreis bei Abholung der Ware in bar zu entrichten. 5.3. Wenn eine Lieferung gegen Nachnahme erfolgt, hat der KUNDE die Zahlung des Kaufpreises zuzüglich anfallender Liefer- und Versandkosten zum Zeitpunkt der Anlieferung in bar an das den Versand durchführende Transportunternehmen vorzunehmen. Die Nachnahmegebühr wird bei der Versandkostenaufstellung mitgeteilt. 5.4. Wenn eine Lieferung gegen Vorkasse durch Überweisung erfolgt, hat der KUNDE die Zahlung des Kaufpreises zuzüglich anfallender Liefer- und Versandkosten vor der Lieferung an Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH zu überweisen. Die Lieferung erfolgt nach Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages auf dem Konto von Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH. 5.5. Wenn eine Lieferung gegen Rechnung erfolgt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort, spätestens innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum bzw. nach Erhalt der Ware zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen bzgl. der Folgen des Zahlungsverzuges. 5.6. Wenn eine Bezahlung über PayPal erfolgt, muss der KUNDE ein PayPal Konto besitzen und sich mit seinen Zugangsdaten legitimieren. Sodann muss der KUNDE den PayPal Zahlungsprozess durchlaufen und die Zahlung an den Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH bestätigen. 5.7. Sofern eine Bezahlung per Lastschrift erfolgt, hat der KUNDE Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH seine IBAN und den Kontoinhaber mitzuteilen. Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH bucht nach Rechnungsstellung den Rechnungsbetrag von dem Konto des KUNDEN ab. Im Falle einer Rücklastschrift hat der KUNDE die Kosten dieser Rücklastschrift in Höhe von 6,50 Euro pro Rücklastschrift an Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH zu erstatten. Der Nachweis, dass kein oder lediglich ein geringerer Schaden durch die Rücklastschrift entstanden ist, bleibt dem KUNDEN vorbehalten. 5.8. Aufrechnungsrechte stehen dem KUNDEN nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten bzw. von Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH anerkannt sind oder die sich gegenüberstehenden Forderungen auf demselben Rechtsverhältnis beruhen.
6. Liefer- und Versandbedingungen – Informationen zur Berechnung des Liefertermins 6.1. Die Lieferung der Ware erfolgt, sofern nichts anderes mit dem KUNDEN vereinbart ist, gem. INCOTERMS 2010 EXW am Hauptsitz von Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH. 6.2. Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH ist berechtigt den Versand der Ware, inkl. der Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) im Auftrag des KUNDEN gem. § 315 BGB an die in der Bestellung vom KUNDEN mitgeteilte Lieferanschrift zu bestimmen, falls der KUNDE Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH keine Vorgaben bzgl. des Versands in Textform unterbreitet. 6.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den KUNDEN über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der KUNDE sich in Verzug der Annahme befindet. 6.4. Kommt der KUNDE in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom KUNDEN zu vertretenden Gründen, so ist Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnet Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH eine pauschale Entschädigung i.H.v. 35 EUR pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware an den KUNDEN. 6.5. Der Nachweis eines höheren Schadens und die gesetzlichen Ansprüche von Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem KUNDEN bleibt der Nachweis gestattet, dass Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. 6.6. Die Lieferzeit wird bei dem jeweiligen Artikel bzw. bei der Produktbeschreibung auf der Artikelseite gesondert angegeben. 6.7. Die auf der Artikelseite angegebene Lieferzeit beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Werktag nach dem Zahlungsauftrag des KUNDEN an das überweisende Kreditinstitut, bzw. bei allen anderen Zahlungsarten am Werktag nach dem Tag des Vertragsabschlusses. 6.8. Bestellungen und Lieferungen werden nur in und nach Deutschland sowie in die im Online-Shop und/oder in der Versandkostentabelle angegebenen Länder angeboten. Bei Lieferverzögerungen wird Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH den KUNDEN umgehend informieren. 6.9. Sofern Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH verbindliche Lieferfristen, die gesondert bestätigt wurden, aus Gründen, die Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH den KUNDEN hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des KUNDEN wird Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch die Zulieferer von Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH, wenn Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und weder Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH noch dessen Zulieferer ein Verschulden trifft und auch nicht nur ein vorübergehendes Leistungshindernis auf Seiten des Zulieferers von Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH besteht. 6.10. Der Eintritt von Lieferverzug bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den KUNDEN erforderlich. Gerät Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH in Lieferverzug, so kann der KUNDE pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem KUNDEN gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. 6.11. Die Rechte des KUNDEN gem. Ziffer 8.9 dieser AGB und die gesetzlichen Rechte von Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.
7. Eigentumsvorbehalt 7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen von Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH gegen den KUNDEN aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH das Eigentum an den verkauften Waren vor. 7.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der KUNDE hat Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH gehörenden Waren erfolgen. 7.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des KUNDEN, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der KUNDE den fälligen Kaufpreis nicht, darf Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH diese Rechte nur geltend machen, wenn Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH dem KUNDEN zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. 7.4. Der KUNDE ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. 7.4.1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren von Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. 7.4.2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der KUNDE schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils von Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH ab. Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH nimmt die Abtretung an. Die in vorgenannten Pflichten des KUNDEN gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. 7.4.3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der KUNDE neben Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH ermächtigt. Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der KUNDE seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH verlangen, dass der KUNDE die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. 7.4.4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten der Forderungen von Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH um mehr als 10%, wird Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH auf Verlangen des KUNDEN Sicherheiten nach Wahl von Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH freigeben.
8. Gewährleistung/Mängelhaftung/Rügepflicht 8.1. Für die Rechte des KUNDEN bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB). 8.2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des KUNDEN beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang auf den KUNDEN. 8.3. Grundlage der Mängelhaftung von Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen (auch des Herstellers), die der KUNDEN vor seiner Bestellung in der Produktbeschreibung abrufen konnte oder die in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden. 8.4. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S 2 und 3 BGB). 8.5. Die Mängelansprüche des KUNDEN setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gem. §§ 377, 381 HGB nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH hiervon unverzüglich schriftlich (Brief oder FAX) Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der KUNDE die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. 8.6. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der KUNDE zunächst wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleistet wird. Das Recht von Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der KUNDE den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der KUNDE ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. 8.7. Der KUNDE hat Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der KUNDE die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften an Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war. 8.8. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom KUNDEN zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der KUNDE vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. 8.9. Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 9 dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen.
9. Haftung 9.1. Die Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH richten sich außerhalb des Gewährleistungsrechts ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach diesen Bestimmungen. 9.2. Die Haftung von Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit von Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH, der Mitarbeiter, der Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen von Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH. Soweit die Haftung von Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH. Die Haftung von Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG). 9.3. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH beruhen, haftet Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. 9.4. Sofern Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt. Eine wesentliche Vertrags- oder Kardinalpflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertraut und vertrauen darf. 9.5. Die Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH versucht, ihren Webshop so sicher wie möglich zu schützen. Für ei¬nen Hackerangriff von außen kann, wie bei anderen Unternehmen auch, allerdings keine 100 % Sicherheit gewährleistet werden. Wählen Sie Ihr Registrierungspasswort deshalb bitte so aus, dass es sowohl hinsichtlich der Kombination mehrerer Zeichen (Zahlen, Buch¬staben, Sonderzeichen usw.) als auch der Anzahl der Zeichen insgesamt immer den durch uns vorgegebenen Richtlinien hierzu entspricht und erneuern Sie es regelmäßig. Für Schäden, die daraus resultieren, dass Dritte die Passwörter gehackt haben sowie für Schäden infolge sonstiger Hackerangriffe ist die Haftung der Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH ausge¬schlossen, soweit sie auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertre¬ters oder Erfüllungsgehilfen der Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH beruht. 9.6. Den Haftungsausschluss in 9.2 Satz 1 ergänzend wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Angabe der UVP der Hersteller im Onlineshop der Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH, in den Preislisten usw. ohne jegliche Gewähr erfolgt, insbesondere nicht für deren Aktualität. Es obliegt dem Kunden, insbesondere dann, wenn er die Angabe der UVP werblich, beispielsweise im Rahmen von Preisvergleichen oder der Werbung mit Preisersparnissen, einsetzt, selbstständig die Aktualität der Angabe der UVP des Herstellers zu überprüfen.
10. Informationen zur Batterieentsorgung Der nachfolgende Hinweis betrifft den Umgang mit Waren durch Endnutzer, wenn diese Waren aus Batterien bestehen oder diese Waren Batterien enthalten. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien: Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH ist als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich seine Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die er als Neubatterien anbietet und vertreibt oder angeboten und vertrieben hat. Altbatterien vorgenannter Art können Sie an Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH ausreichend frankiert per Post übersenden oder direkt am Sitz von Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH unentgeltlich abgeben. Bedeutung der Batteriesymbole:
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten sind durch entsprechende Angaben unter der Mülltonne wie folgt mit der jeweiligen Kurzform der chemischen Bezeichnung („Cd“ für Cadmium, „Pb“ für Blei und „Hg“ für Quecksilber) gekennzeichnet:
11. Schlussbestimmungen 11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 11.2. Ist der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie Erfüllungsort der Geschäftssitz von Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH in 66787 Wadgassen. 11.3. Dasselbe gilt, wenn der KUNDE Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis von Schneider & Tiburtius, Rubber GmbH, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.